Was im Einzelnen in den Arbeitsvertrag gehört, hängt vom Einzelfall ab.
Alle Möglichkeiten hier aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen.
Folgende Punkte sind üblich und in den meisten Fällen anzuraten:
Position
Aufgabengebiet
Vollmachten und Befugnisse
Ort der Tätigkeit
bei befristeten Arbeitsverträgen: Ende des Arbeitsverhältnisses
Probezeit als erste Phase des unbefristeten oder - ungünstig für den
Arbeitnehmer - als befristetes Arbeitsverhältnis
Arbeitszeit und Pausen sowie Zulässigkeit und Vergütung von "Überstunden"
(bei gehobener Position nur pauschale Regelung)
Urlaub
Geheimhaltungspflicht (auch nachvertraglich)
Nebentätigkeiten (Bedingungen, Anzeigepflicht)
Vergütung einschließlich Jahressonderzahlungen
In den folgenden Abschnitten des Ratgebers werden die häufigsten Punkte
und wichtigsten Probleme angesprochen.
Rechtstipp: Prüfen Sie in jedem Fall genau jede einzelne Klausel bevor
Sie unterschreiben und bedenken Sie die langfristigen und weitreichenden
Folgen. Im Zweifel sollten Sie anwaltlichen Rat suchen.