Der Arbeitsvertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Für solche unbefristeten Verträge gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, so wie es im Ratgeber Kündigung erläutert wird.
Es können aber auch befristete Arbeitsverträge - also Arbeitsverträge
auf Zeit - geschlossen werden.
Näheres erläutern die beiden folgenden Abschnitte.