Arbeitspapiere sind:
Ebenfalls dazu gehört - soweit erforderlich - die Arbeitsgenehmigung-EU nach § 284 SGB III, die EU-Bürger aus bestimmten Mitgliedstaaten benötigen. Die Genehmigung wird von der Agentur für Arbeit ausgestellt. Für alle "Nicht-EUler" bestimmt der Aufenthaltstitel, ob die Person einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen kann.
Außer Zeugnis, Sozialversicherungsausweis, Arbeitsbescheinigung sind dem Arbeitgeber alle Papiere zu überlassen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sie sorgfältig aufzubewahren - bei Verlust durch ihn oder seine Mitarbeiter macht er sich schadensersatzpflichtig.