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Abschlussfreiheit

Grundsätzlich steht es dem Arbeitnehmer frei, ob er ein Arbeitsverhältnis eingehen will; ebenso ist es dem Arbeitgeber überlassen, ob er einen Bewerber einstellt.

Diese Freiheit erfährt im Arbeitsrecht auf Arbeitgeberseite einige Einschränkungen:


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