Mit Einführung des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) zum 1. Januar 2005 ergeben sich aus dem Bezug von Arbeitslosengeld keine nachfolgenden Ansprüche mehr. Der vorangegangene Bezug von Arbeitslosengeld hat - anders als bei der bisherigen Arbeitslosenhilfe - keinen Einfluss auf Dauer und Höhe des neuen Arbeitslosengeldes II. Dieses bemisst sich ausschließlich nach der Bedürftigkeit und nicht - wie Arbeitslosengeld und die frühere Arbeitslosenhilfe - nach dem zuvor erzielten Einkommen und den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung.