Zum 1. Januar 2005 wurde die Förderung der beruflichen Weiterbildung in das Arbeitslosengeld aufgenommen. Demnach erhält auch Arbeitslosengeld, wer als Anwartschaftsberechtigter an einer nach § 77 des dritten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III) geförderten beruflichen Weiterbildung teilnimmt (§ 124a SGB III).