Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen Arbeitslosigkeit hat, wer gleichzeitig
Das ergibt sich aus § 118 Absatz 1 des dritten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III).
Auf die drei Voraussetzungen wird in den nachfolgenden Abschnitten eingegangen.
Rechtstipp: Seit 1. Januar 2005 kann der Arbeitslose bestimmen, zu welchem Zeitpunkt der Anspruch auf Arbeitslosengeld gelten soll (§ 118 Absatz 2 SGB III); der Tag der Entstehung des Leistungsanspruchs verschiebt sich dann. Für ältere Arbeitslose kann es günstiger sein, Arbeitslosengeld erst zu einem späteren Zeitpunkt mit höherem Lebensalter zu beanspruchen, da sie dadurch einen Anspruch für eine längere Dauer erwerben.