Anwaltskosten Teil 2
Einführung
Die Anwaltsvergütung ist vom Einzelfall abhängig. Zumeist spielen Streitwert,
Gebührensätze und die jeweilige Verfahrensart eine entscheidende Rolle.
Nachdem im ersten Teil des Ratgebers die Grundlagen für die Berechnung
und Forderung von Anwaltshonoraren geklärt wurden, will der vorliegende
zweite Teil an markanten Beispielen die Kosten für die häufigsten Fälle
der außergerichtlichen und gerichtlichen Anwaltstätigkeit aufschlüsseln.
Zur Verständlichkeit ist dabei eine vereinfachte Darstellung unumgänglich.
Auf zahlreiche Ausnahmen und Besonderheiten wird verzichtet.
Rechtstipp: Erfragen Sie im Einzelfall die möglichen Gebühren bei dem
Anwalt Ihrer Wahl. Er wird Ihnen gerne Auskunft geben.
Von den - nachfolgend beschriebenen - Anwaltskosten sind im Gerichtsverfahren
immer die an das Gericht für dessen Tätigkeit zu zahlenden Gerichtskosten
zu unterscheiden. Beide entstehen zwar nach den gleichen Grundsätzen,
aber unabhängig voneinander in unterschiedlicher Höhe.
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