Neben den Gebühren und den Auslagen muss der Mandant seinem Anwalt natürlich die im konkreten Mandat entstandenen Aufwendungen ersetzen, beispielsweise Gerichtskostenvorschüsse, Gerichtsvollzieherkosten oder Verwaltungsgebühren, die der Anwalt aus eigenen Mitteln im Interesse des Mandanten gezahlt hat.