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Prozessfinanzierung

Rechtsschutzversicherungen und Prozesskostenhilfe sind nicht die einzigen Mittel, um die Kosten für einen Rechtsstreit herumzukommen: Neuerdings können Gerichtsprozesse auch über gewerbliche Anbieter finanziert werden.

Die Möglichkeit besteht allerdings nur für Kläger in zivilrechtlichen Streitigkeiten, nicht für Beklagte.

Bei den meisten Anbietern solcher Finanzierungen sind ein Streitwert von mindestens 50.000 Euro und ein solventer Beklagter erforderlich.

Die Unternehmen, darunter auch Rechtsschutzversicherer, übernehmen die Vorfinanzierung sowie das gesamte Kostenrisiko einer Klage. Dafür berechnen sie als Gegenleistung eine Erfolgsbeteiligung gestaffelt nach Höhe des Streitwertes. Als Anreiz bieten die Prozessfinanzierer dem Anwalt meist eine zusätzliche Gebühr für die Mehrarbeit. Mandanten, die diese Art der Prozessfinanzierung wünschen, sind daher bei den Anwälten durchaus willkommen.

Für eine Prozessfinanzierung füllt der Anwalt mit seinem Mandanten zunächst einen Fragebogen aus, der zur Prüfung der rechtlichen Position herangezogen wird. Danach fertigt er die Klageschrift und übersendet sie - nötigenfalls mit Anlagen - an den Prozessfinanzierer. Dieser entscheidet, ob er die Finanzierung übernimmt. Einschlägige Prozessfinanzierungsfirmen sind bei den Anwälten bekannt.


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