Das zum 1. Juli 2004 eingeführte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ersetzt die bis dahin geltende Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO). Art und Höhe der Kosten, die dem Rechtsanwalt zustehen, unterscheiden sich gravierend - zum Teil ist es teurer, zum Teil billiger geworden.
Die neuen Regelungen gelten allerdings nur für Mandate, die nach dem 30. Juni 2004 erteilt wurden. Wer vorher bereits einen Anwalt mit einer Rechtsangelegenheit betraut hat, den muss der Anwalt seine Tätigkeiten noch nach altem Recht in Rechnung stellen. Wird später allerdings ein Rechtsmittel (Berufung, Revision) eingelegt, gilt hierfür dann das neue Recht (§ 60 Absatz 1 Satz 2 RVG). Das gleiche gilt, wenn der Mandant vor dem 1. Juli 2004 zunächst den Anwalt nur mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragt hat und ihn später damit betraut, in derselben Sache zu klagen.