Anwaltskosten Teil 1
Einführung
Viele Menschen scheuen den Weg zum Anwalt, weil sie Angst vor horrenden
Kosten haben. Doch meist ist die Angst unbegründet. Der Anwalt ist nämlich
verpflichtet, nach gesetzlich genau vorgegebenen Regelungen sein Honorar
zu berechnen.
Der Anwalt darf grundsätzlich nur die Gebühren verlangen, die ihm der
Gesetzgeber zugebilligt hat. Dem Anwalt ist es nach dem Gesetz aber auch
- abgesehen von wenigen Ausnahmen - verboten, geringere Gebühren zu verlangen.
Damit soll "Dumping" und ein Preiskampf zwischen Anwälten vermieden werden.
Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass monetäre Aspekte die Qualität
der Rechtsberatung nicht in den Hintergrund drängen. Der Mandant soll
den Rechtsanwalt seines Vertrauens wählen und nicht den, der am billigsten
arbeitet.
Der Mandant ist auch in anderer Hinsicht gegen zu hohe und unnötige
Kosten geschützt. Der Anwalt muss nämlich die Erfolgsaussichten
einer Rechtsverfolgung genau prüfen und den Mandant entsprechend
beraten. Führt ein Anwalt beispielsweise einen von vornherein aussichtslosen
Prozess, muss er selbst die Kosten tragen. Von einem Rechtsanwalt ist
zu erwarten, dass er seine Mandanten bestmöglich vertritt. Dazu gehört
gegebenenfalls auch der Hinweis, dass deren Rechtsposition ohne Aussicht
auf Erfolg ist. Es genüge nicht, dass der Anwalt allgemein auf das Prozessrisiko
hinweist (Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 09.11.2005, Aktenzeichen:
3 U 83/05).
Seit 1. Juli 2004 gilt das neue Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte, kurz Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Damit wurde
die Anwaltsvergütung vollkommen neu strukturiert.
Seit dem 1. Juli 2006 gibt es zudem neue Regelungen über die Vergütung
der außergerichtlichen Beratung von Rechtsanwälten.
Spätestens ab 1. Juli 2008 sollen auch Erfolgshonorare in bestimmten
Fällen zulässig sein.
Der vorliegende Ratgeber versucht, die Neuregelung so unkompliziert wie
möglich an Standardfällen zu erklären. Zur besseren Verständlichkeit ist
dabei eine vereinfachte Darstellung unumgänglich. In Einzelfällen kann
es deshalb durchaus zu Abweichungen kommen, insbesondere bei besonderen
Verfahren oder Verhältnissen.
Rechtstipp: Oft bestehen seitens des Mandanten wie auch seitens der Anwälte
und Anwältinnen Hemmungen, die Honorarfrage anzusprechen. Das ist aber
völlig unbegründet. Gerade diese Frage sollte als Erstes geklärt werden.
Bei der Erreichung eines Ziels sollte immer die Wirtschaftlichkeit des
Vorgehens geprüft werden.
Im vorliegenden ersten Teil des Ratgebers "Anwaltskosten" werden die
Grundlagen der Gebührenberechnung, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich,
erörtert.
Der zweite Teil bringt dem Leser an Beispielen die einzelnen Tätigkeiten
des Anwalts vor und außerhalb des Gerichts und die dazugehörigen Gebühren
näher.
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